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Selbsthilfeförderung
Selbsthilfegruppen haben unterschiedliche Möglichkeiten, Gelder für ihre Gruppenarbeit zu beantragen. Die wichtigsten sind: 1. Pauschalförderung durch die Krankenkassen
Genauere Informationen entnehmen Sie bitte den folgenden Hinweisen und nutzen Sie gerne das Beratungsangebot der KIBIS.
1. Pauschalförderung
Wer?
Selbsthilfegruppen · mit mindestens 6 Mitgliedern · die ein Jahr bestehen · die Gruppe darf nicht fachlich professionell angeleitet sein · Gesundheitsbezug (vgl. Krankheitsverzeichnis nach §20 Abs.4 SGB V) der Gruppe. Was?
Die pauschale Förderung ist für alle Ausgaben gedacht, die das Engagement der Selbsthilfegruppe unterstützen, z.B. · Porto- und Telefonkosten · Miet- und Nutzungskosten von Räumen für Gruppentreffen · Büromaterial und Kopierkosten · Fahrgelder für Krankenbesuche oder ähnliches · Honorare für gelegentlich hinzugezogene Fachleute · Besuch von Fortbildungsveranstaltungen durch einzelne Gruppenmitglieder
2. Projektförderung durch die Krankenkassen
Wer?
Selbsthilfegruppen mit Gesundheitsbezug (vgl. Krankheitsverzeichnis nach §20 Abs.4 SGBV) Was?
Projektförderung ist die gezielte, zeitlich begrenzte Förderung einzelner, inhaltlich abgegrenzter Vorhaben und Aktionen der Selbsthilfegruppe, z.B.
· Veranstaltungen der Selbsthilfegruppe · neue Veröffentlichungen (Flyer, Broschüren etc.) · Qualifizierung durch Fortbildungsveranstaltungen Wie?
Für eine Projektförderung, die unabhängig von der Pauschalförderung und zusätzlich möglich ist, müssen Sie nach wie vor Anträge an die Krankenkassen Ihrer Wahl stellen. Die Antragsfristen erfragen Sie bitte bei den jeweiligen Krankenkassen.
Die erforderlichen Anträge können Sie unter „Downloads“ herunterladen
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| 20 Jahre KIBIS Celle - Letzte Änderung 12.05.12 | ||||||||